AGB

Exklusive, moderne Ferienwohnungen für 2 bis 6 Personen auf Norderney.

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 20.01.2021:

1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung, Zahlungsmodalitäten
1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung von Wickinghoff Vermietung GbR kommt zu Stande, in dem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post oder E-Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich (Mietvertrag/Buchungsbestätigung) informieren.
1.2. Sie erhalten den Mietvertrag/ Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Buchung.
1.3. Nach Erhalt und Unterzeichnung der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag in Höhe von 50% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.
1.4. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Verwendungszweck:
Nachname; Name der Wohnung; Buchungs-Nr.
Kontoinhaber: Sabrina und Marcel Wickinghoff
Bank: Volksbank Delbrück- Hövelhof
IBAN: DE81 4726 2703 2105 5692 00
BIC: DENODEM1DLB
USt.ID: DE3348385656
Steuernummer:
1.5. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis bei Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Ferienwohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
1.6. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Er steht insofern für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dieser mit aufgeführten Personen ein, wie auch für seine eigenen Verpflichtungen

2. Mietpreis/Leistungen

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Der Vermieter stellt Bettwäsche (bezogen) sowie Handtücher kostenfrei zur Verfügung. Im Badezimmer steht eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Die durch die Benutzung anfallenden Kosten sind im Mietpreis enthalten. Auf Wunsch ist ein Wäschewechsel oder eine Zwischenreinigung der Wohnung gegen einen zusätzlichen Aufpreis nach Absprache möglich.

3. Gästezahl / Nutzung

3.1. Die Ferienwohnungen dürfen maximal von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
3.2. Die Anzahl der Gäste wird bei der Buchung angemeldet; der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter zu berechnenden Preis.
3.3. Werden in der Ferienwohnung fremde Übernachtungsgäste beherbergt, ohne dass eine vorherige Zustimmung des Vermieters erfolgt, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.
3.4. Eine Weitervermietung/Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht zulässig.

4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.
4.2. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachte Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
4.3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
4.4. Tiere: Bitte bringen Sie OHNE Genehmigung der Vermittlung keine Haustiere mit. Ein Missachten kann zur fristlosen Kündigung führen. Auch bitten wir Sie ihre Tiere NICHT mit ins Bett oder auf Sofas zu nehmen.
4.5. In der Ferienwohnung gilt Rauchverbot. Auch im Außenbereich darf das Grundstück nicht mit Zigarettenkippen verschmutzt werden. Im Gebäude, auf den Balkonen und den Terrassen ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € netto in Rechnung stellen.
4.6. Für den Fall des Verlustes des Haustürschlüssels entsteht ein besonderer Aufwand und erhebliche Kosten, da das Objekt mit einer Schließanlage versehen ist. Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
4.7. Fundsachen: In den Ferienwohnungen vergessene Gegenstände, wie Kleidungsstücke etc. werden nur auf Anforderung des Mieters nachgesandt. Die Wickinghoff Vermietung GbR übernimmt hierfür keine Haftung.

5. Anreise / Abreise

5.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselübergabe wird mit 50 % der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.2. Die Ferienwohnung ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein.
5.3. Die darüber hinaus durchzuführende Endreinigung wird durch den Vermieter organisiert und dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden.

6. Rücktritt / Ersatzmieter

6.1. Der Mieter kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Vertrag zurück treten. Der Rücktritt/die Stornierung muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen.
6.2. Im Falle des Rücktritts des Mieters oder Nichtantritts hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Dieser Entschädigungsanspruch des Vermieters beträgt
50 % des Reisepreises acht Wochen vor Reiseantritt,
75 % des Reisepreises sechs Wochen vor Reiseantritt,
100 % des Reisepreises vier Wochen vor Reiseantritt.
Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder seinem Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Schäden entstanden sind, als die in den Pauschalen aufgeführten oder tatsächlich abgerechneten Kosten.
6.3. Bei Stornierung/Rücktritt fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € an. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Weitervermietung erfolgen konnte oder nicht. Darüber hinaus werden dem Mieter die mit der anderweitigen Weitervermietung entstandenen konkreten Kosten (Inseratkosten etc.) in Rechnung gestellt.
6.4. Sollte der Mieter ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden, gerechnet ab dem Anreisetermin nicht anreisen, hat der Vermieter das Recht, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Mieter das Objekt zur Verfügung zu stellen.
6.5. Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

7.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter/der Hausverwalterin melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
7.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwalterin anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden in der gemieteten Ferienwohnung, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.
7.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

8. Gruppenreisende

8.1. Von Gruppenbuchungen bitten wir abzusehen. Es wird bei nicht einhalten, kein Einlass gewährt.

9. WLAN und Internetdienste, Datensicherheit, Drittanbieter

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Die Wickinghoff Vermietung GbR gibt keine Gewährleistung der Verfügbarkeit, grundlegende Funktion mit dem jeweiligen Endgerät sowie der Datentransfergeschwindigkeit. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten
(Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

10. Bauarbeiten auf der Insel Norderney
Das Nordseeheilbad Norderney ist eine Kur- und Ferieninsel. Aus diesem Grund sind ruhestörende Bauarbeiten in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten. Jedoch kann es in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 14. Mai zu Ruhestörungen durch Bau- oder Renovierungsarbeiten auf der Insel Norderney kommen. Wir weisen darauf hin, dass wir für mögliche Beeinträchtigungen durch diese Bau- und Renovierungsarbeiten, die in der Nachbarschaft getätigt werden, keine Haftung übernehmen können, da Bautätigkeiten in den Wintermonaten auf der Insel nicht zu vermeiden sind und daher von den Inselbewohnern und den Gästen toleriert werden müssen.

11. NorderneyCard / Kurtaxe

Der Kurbeitrag muss durch den Mieter und alle Begleitpersonen direkt an die Stadt Norderney abgeführt werden. Die genauen Details sind unter www.norderney.de zu entnehmen.

12. Datenschutz

Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und/oder der anderen Bedingungen der AGB davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Norden. Es gilt Deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.